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Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern seit 01. November 2020

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus.

Verwendet werden dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares.

Zuwendungsempfänger sind Ehepaare oder Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Nähere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier:

Förderung von Kinderwunschbehandlungen